Donnerstag, 14. April 2011

Wolfgang Mazal zu Pflegeproblematik und Pflegelösung

Prof. Wolfgang Mazal
Bei einem Vortrag im Rahmen des Institutes für Familienforschung in Wien sprach Prof. Wolfgang Mazal über die Rahmenbedingungen, die in Österreich im Bereich der Pflege maßgeblich sind.
Er verwies auf die geteilte Kompetenzlage zwischen Bund und Ländern. Der Bund hätte Kompetenz für das Pflegegeldrecht, könne über die Krankenversicherung medizinische Hauskrankenpflege fördern und würde das Berufsrecht regeln. Damit seien die rechtlichen Möglichkeiten des Bundes in Sachen Pflege jedoch weitgehend ausgeschöpft. Die Hauptkompetenzen würden bei den Bundesländern liegen, insbesondere dann, wenn es darum gehe, neue Lösungen einzuführen. Diese Weichen seien durch die Bundesverfassung im Jahre 1921 bzw. 1925 gestellt worden und bis heute wirksam.
Mazal bekennt sich zur föderalen Struktur Österreichs und sieht die Situation als Herausforderung und Chance. Insbesondere sprach er sich dafür aus, grundsätzlich über neue Lösungsansätze im Bereich der Pflege nachzudenken und nicht nur in den allgemeinen Ruf einzustimmen: "Wir brauchen mehr Geld."
Er trat dafür ein, dass Politik in Österreich wieder mehr der Frage gewidmet sei, wie könne das Staatsganze funktionieren? "Wir machen keine Ordnungspolitik. Wir fragen nicht, wie soll der Staat ein Thema lösen, sondern wir sagen: Wie glaubt ihr, dass wir das lösen sollen. So wichtig Interessensvertreter hier sind, so ist es zu wenig, wenn sich der Staat ihnen ausliefert."
Der Vortragende sprach die individuelle Verantwortung des einzelnen an (Zivilrecht) und die gemeinschaftliche Solidarität. Bezüglich der Finanzierung künftiger Pflegekosten brachte er den Vorschlag ein, die Veräußerung von Grund und Boden zu besteuern. Es seien dazu jedoch flankierende Maßnahmen notwendig, wie z. B. die Anpassung der Einheitswerte mit einer Übergangsfrist oder die besondere Behandlung von betrieblichen Grundstücken, die mit Arbeitsplätzen verknüpft seien. "Das, was den Verfassungsgerichtshof nicht stören würde, ist, wenn wir grundbezogene Vererbungssteuer und Entäußerungssteuer zweckwidmen für ein bestimmtes Thema. Wir ziehen die Besteuerung der Vermögensentäußerung bei Grund und Boden heran zur Finanzierung des Pflegethemas."

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